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Mitteilung Hundesteuer

Für das Jahr 2024 werden keine Hundesteuerbescheide versandt. Die in 2023 erstellten Bescheide sind sogenannte Dauerbescheide und gelten fort.

 

Dies bedeutet, dass es keine Erinnerung o.ä. mehr vor dem Fälligkeitstermin der Steuer gibt!

Die Steuerpflichtigen müssen selbst auf den Termin der Fälligkeit achten (bei Quartalszahlern ist der erste Termin der 15.02.2024).

Falls noch nicht geschehen, kann jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, damit die Steuer pünktlich durch die Stadtkasse eingezogen werden kann.

 

Ein weiterer Hinweis: auch die zuletzt zugeteilten Hundesteuermarken behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung, telefonisch unter 039322-93269 oder per E-Mail ordnungsamt@tangermuende.de.

 

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